Dr. Carlo Piltz
Rechtsanwalt
Partner
Zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV®)
Certified Information Privacy Professional/Europe (CIPP/E)
Kompetenzen
Meinen fachspezifischen Schwerpunkt im Bereich Medien- und IT-Recht legte ich bereits während des Studiums in Göttingen. Intensiv mit dem deutschen und europäischen Datenschutzrecht befasste ich mich dann unter anderem in meiner Dissertation bei Prof. Dr. Spindler, meiner Station im Referendariat bei der Europäischen Kommission und meiner Tätigkeit als Teil der Rechtsabteilung eines deutschen sozialen Online-Netzwerks.
Nationale und internationale Mandanten begleite und berate ich vor allem in Fragen des Datenschutz, IT-Sicherheits- und IT-Rechts. Hierbei unterstütze ich Compliance- und Rechtsabteilungen sowie interne Datenschutzbeauftragte sowohl im Tagesgeschäft als auch bei komplexen Fallgestaltungen und Vertragsverhandlungen. Daneben bin ich selbst als externer Datenschutzbeauftragter tätig. Meine Leidenschaft gilt daneben dem Verwaltungsrecht und ich habe die theoretische Fortbildung zum Fachanwalt für das Verwaltungsrecht erfolgreich absolviert.
Sowohl für die Neufassung des Bundesdatenschutzgesetzes als auch das Berliner Landesdatenschutzgesetz war ich als Sachverständiger in den jeweiligen Parlamenten geladen. Ich bin Teil der Schriftleitung der Fachzeitschrift ‚Privacy in Germany‘ (PinG) und seit Ende 2019 Chefredakteur der Zeitschrift ‚Datenschutz-Berater‘. Daneben betreibe ich den Internetblog ‚De Lege Data‘ zu datenschutzrechtlichen Fragestellungen und Entwicklungen (www.delegedata.de).
2023 absolvierte ich erfolgreich den Zertifikatslehrgang zum Business Continuity Manager (BCM) gemäß ISO 22301, ISO 27031 und BSI IT-Grundschutz bei der Bitkom Akademie.
Auszeichnungen
- 2024, 2023, 2020, 2019: Empfehlung des Kanzleimonitors im Bereich Datenschutzrecht: „Mehrfach genannte Anwälte“
- 2024: Auszeichnung durch WirtschaftsWoche als "TOP Anwalt" im Bereich Datenschutzrecht
- 2024: Auszeichnung durch Handelsblatt „Deutschlands beste Anwälte“ im Bereich Datenschutzrecht, Technologierecht & IT-Recht
- 2024: Auszeichnung in der 16. Edition des The Best Lawyers in Germany
- 2024: Auszeichnung durch die Wirtschaftszeitschrift brand1 & statista für Piltz Legal als eine der besten Wirtschaftskanzleien
- 2024: Auszeichnung in The Legal 500 als „Führender Name" im Bereich Datenschutz
- 2023: Auszeichnung durch WirtschaftsWoche als "TOP Anwalt" im Bereich Datenschutzrecht
- 2023: Auszeichnung durch Handelsblatt „Deutschlands beste Anwälte“ im Bereich Datenschutzrecht & IT-Recht
- 2022: Auszeichnung durch Handelsblatt „Deutschlands beste Anwälte“ im Bereich Datenschutzrecht & IT-Recht
- 2022: Auszeichnung in The Legal 500 als „Führender Name" im Bereich Datenschutz
- 2021: Auszeichnung durch Handelsblatt „Anwalt des Jahres“ im Bereich Datenschutzrecht in Berlin
- 2021, 2020: Auszeichnung durch Handelsblatt „Deutschlands beste Anwälte“ im Bereich Datenschutzrecht
- 2021: Auszeichnung durch die WirtschaftsWoche zusammen mit dem Handelsblatt Research Institute (HRI) als „Legal All Star“ (Platz 3) im Bereich Datenschutzrecht
- 2021: Auszeichnung in Legal 500 als „Führender Name“ im Bereich Datenschutz
- 2020, 2019: Auszeichnung durch die WirtschaftsWoche als „TOP Anwalt“ im Bereich Datenschutz
Publikationen
- RDV 2022, S. 11-15: " Missbräuchliche Ausübung von DS-GVO-Betroffenenrechten - zulässiger Verteidigungseinwand für Verantwortliche?" (mit Johannes Zwerschke)
- DSB 2022, S. 84-85: "Mitarbeiter-Accounts bei einem Dienstleister - Zur Erforderlichkeit des Abschlusses von Auftragsverarbeitungsverträgen" (mit Philip Schweers)
- CR 2022, S. 263-268: "Was sind 'interpersonelle Kommunikationsdienste'?" (mit Philipp Quiel)
- PinG 2022, S. 158-161: "Gewerbeuntersagung bei Datenverstößen - Wann gehen im Unternehmen die Lichter aus?" (mit Ilia Kukin)
- DSB 2022, S. 204-205: "TTDSG - Einwilligung pro Endgerät erforderlich?" (mit Philip Schweers)
- Kommunikation & Recht (K & R) Beilage 2021, S. 43 ff.: „Rechtsschutz gegen behördliche Fragebögen und Co - Wie verbindlich ist das Handeln der Datenschutzbehörden?“, Deutscher Fachverlag
- Zeitschrift für Datenschutz (ZD) 2021, S. 123 ff.: „Ausnahmevorschriften bei Cookie-Einwilligungen“ (mit Jasmin Kühner), Verlag C. H. BECK
- Computer und Recht (CR) 2021, S. 1 ff.: „Die Updatepflicht für Unternehmen in Umsetzung der Digitale Inhalte Richtlinie“ (mit Jasmin Kühner), Verlag C.H. BECK
- Praxis im Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht (GRUR-Prax), 2021, S. 11 ff.: „‘Rechte an Daten‘: Neuere Entwicklungen und Haftungsfragen“ (mit Johannes Zwerschke), Verlag C.H.BECK
- Datenschutz-Berater, 2020, S. 148 ff.: „Die rückwirkende Heilung rechtswidriger Datenverarbeitungen“ (mit Johannes Zwerschke), Deutscher Fachverlag
- seit 2020: Monatliche Datenschutz-Kolumne im Online-Magazin ‚BASIC thinking‘
- Recht der Datenverarbeitung (RDV), 2020, S. 65 ff.: „DSFA-Blacklists nach Art. 35 Abs. 4 DS-GVO als Allgemeinverfügungen? Verwaltungsrechtliche Einordnung und mögliche Rechtsschutzmöglichkeiten.“ (mit Carolin Lühe), DATAKONTEXT
- Datenschutz-Berater, 2019, S. 226 f.: „Verwendung von Meldungen zu Datenschutzverletzungen für Bußgeldverfahren.“, Deutscher Fachverlag
- Zeitschrift für Datenschutz (ZD), 2019, S. 152 ff.: „Wie lange dauern 72 Stunden? Umgang mit der EU-weiten Fristenverordnung am Beispiel“ (mit Melanie Pradel), Verlag C: H. BECK
- Recht der Datenverarbeitung (RDV), 2019, S. 107 f.: „Die Mitteilungspflicht nach Art. 19 DS-GVO.“ (mit Moritz zur Weihen), DATAKONTEXT