Piltz Legal Leistungsportfolio

Zeitgemäße Rechtsberatung kombiniert fundiertes Fachwissen, Reaktionsschnelligkeit, ständige Abstimmung mit dem Mandanten und traditionell gutes juristisches Handwerk – dies alles kennzeichnet Piltz Legal. Wir sind in den stetig komplexer werdenden Themenwelten von Digitalisierung und Datenschutzrecht ebenso unterwegs, wie im klassischen, insbesondere internationalen Vertrags-, Handels- und Wirtschaftsrecht. IT-Sicherheit ist ein Thema für Sie? Für uns auch, und zwar aus juristischer Sicht.

Was das für Sie bringt? Punktgenaue Beratung und Begleitung zu Einzelthemen und ein Portfolio an Möglichkeiten für Ihren komplexen Geschäftsalltag. Wir korrespondieren auf Deutsch, Englisch und Spanisch.

Datenschutz-
Recht

DSGVO, ePrivacy, BDSG oder TTDSG - wir unterstützen Sie bei der Erfüllung datenschutzrechtlicher Pflichten und finden mit Ihnen Lösungen.

IT-Sicherheits-
Recht

Wir beraten Sie bei der Umsetzung rechtlicher Anforderungen zum Schutz von Unternehmensinformationen und (personenbezogenen) Daten.

Internationale
Beschaffung und
Absatz von Waren,
Lieferketten

UN-Kaufrecht/CISG, Incoterms und Verträge des Außenhandels beschäftigen uns ständig.

IT-Recht

Worauf müssen Sie bei dem Einsatz von Cloud-Dienstleistern oder beim Outsourcing Ihrer IT achten? Wir begleiten Sie bei IT-rechtlichen Fragestellungen.

Recht der
Digitalisierung

Sowohl das "Internet der Dinge" als auch der Absatz "Digitaler Güter" sind für uns bekanntes juristisches Terrain und Teil unseres Beratungsspektrums.

Internationales
Handels- und
Vertriebsrecht

Grenzüberschreitende Verträge stellen aus nationalen Geschäften nicht bekannte Herausforderungen.

Verwaltungs-
Recht

Wir unterstützen Sie in verwaltungsrechtlichen Verfahren und vertreten Ihre Interessen gegenüber Behörden. Unser Schwerpunkt liegt hierbei auf datenschutzrechtlichen Verfahren.

Internationale Streitbeilegung, Schiedswesen

Erfolgversprechende internationale Rechtsverfolgung bedarf umsichtiger Vorüberlegungen.

Vertriebshändler-/
Handelsvertreter-
Recht

Vertriebshändler und Handelsvertreter sind international besonders protegierte Geschäftspartner.

News

Neue Zweifel an der Wirksamkeit des EU-U.S. Data Privacy Framework

Der LIBE-Ausschuss vom Europäischen Parlament hat am 6. Februar 2025 die Kommission darauf hingewiesen, dass das unter dem EU-U.S. Data Privacy Framework („DPF“) geschaffene Privacy and Civil Liberties Board nur noch mit einer Person besetzt ist (siehe dazu auch den Artikel bei Bloomberg). Die anderen Board-Mitglieder wurden von der Exekutive in den USA abberufen. Der Ausschuss bittet die Kommission eine dokumentierte Prüfung zur Verfügung zu stellen, die sich mit den Auswirkungen dieser Änderung befasst. Das ist nachvollziehbar, weil eigentlich ein wirksamer und Art. 47 der Charta der Grundrechte der EU entsprechender Rechtsbehelf notwendig ist, um von einer Angemessenheit des Schutzniveaus auszugehen. Im folgenden Abschnitt beantworten wir Fragen, die sich Unternehmen aus der EU jetzt vermehrt stellen werden.

Neue Vorgaben zur Barrierefreiheit auf Websites und in Apps: Ein Überblick zu den Vorschriften des BFSG

Philip Schweers hat in der aktuellen Ausgabe 09/2025 des "Betriebs-Beraters" die nach dem 28. Juni 2025 geltenden Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für Websites und Apps zusammengefasst.

Der Beitrag beschreibt ausführlich für welche Websites und Apps das BFSG gilt, welche Anforderungen bei dessen Umsetzung beachtet werden müssen und welche Konsequenzen bei Verstößen drohen.

Den Beitrag finden Sie hier als PDF zum freien Abruf.

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (Teil 4) – Folgen von Verstößen gegen das BFSG

Ab dem 29. Juni 2025 gelten die Vorgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG). Um Sie rechtzeitig auf das BFSG vorzubereiten, befassen wir uns in unserer Beitragsreihe mit dessen Anforderungen. In Teil 1 haben wir uns einen kurzen Gesamtüberblick zum BFSG verschafft. In Teil 2 und Teil 3 haben wir uns angesehen, ob und welche Anforderungen aus dem BFSG für ihre Websites und Apps gelten. In Teil 4 befassen wir uns damit, was passiert, wenn ein Dienstleister, (z.B. der Anbieter eines Onlineshops) gegen die Vorgaben des BFSG verstößt und wie dieser sich gegen mögliche Rechtsfolgen wehren kann.