Internationale Kaufverträge
Die internationale Beschaffung und der internationale Absatz von Waren werden in unterschiedlichste Formen gekleidet. Sukzessivlieferungsverträge und Rahmenvereinbarungen erwarten deutlich mehr an Regelungen als Lieferverträge für den Einzelfall. Zudem sind diese Verträge häufig in Lieferketten eingebunden und müssen daher sorgfältig mit den vorhergehenden und nachfolgenden Lieferstufen abgestimmt werden, um Friktionen zu vermeiden. Auch wenn die Parteien einig sind – letztlich verfolgen Käufer und Verkäufer entgegengesetzte Interessen.
Piltz Legal bietet Ihnen langjährige Erfahrung und umfassende Expertise für die Konzipierung und Ausgestaltung Ihrer internationalen Lieferbeziehungen und ist in der Praxis wie auch in der Wissenschaft bei dem in internationalen Kaufverträgen vorherrschenden UN-Kaufrecht/CISG und den Incoterms kompetent repräsentiert.
Deutlich weitergehend als das nationale deutsche Recht eröffnen das UN-Kaufrecht/CISG und die Incoterms Gestaltungsspielräume, die häufig nicht ausgeschöpft werden. Zudem bietet es sich als neutraler Brückenschlag an.
Der Ausschluss des von 94 Gesetzgebern auf dieser Welt als Regelfall vorgesehenen UN-Kaufrechts/CISG lässt sich nur nach umfassender Abwägung des Für und Wider vertreten. Für den internationalen Einkäufer und den internationalen Verkäufer von Verbrauchsgütern ist das nationale deutsche Recht deutlich nachteiliger.
Prof. Dr. Piltz publiziert seit 30 Jahren zum internationalen Kaufrecht und ist Mitglied der von der ICC Paris zu den Incoterms 2020 eingesetzten Drafting Group.
- Einkaufs- bzw. Verkaufsverträge für den Einzelfall
- Sukzessivlieferungsverträge
- Rahmenlieferverträge
- Durchsetzung von Ansprüchen aus Verträgen
- Einkaufs-AGB
- Verkaufs-AGB
- Optionen zur Zahlungssicherung
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