Mediation für Unternehmen und Institutionen
Die Austragung von Streitigkeiten vor staatlichen oder Schiedsgerichten ist grundsätzlich nur ultima ratio. Auch bei sorgfältigster Redaktion der zugrundeliegenden Verträge bleibt manchmal aber keine andere Wahl. Dies gilt insbesondere, wenn die Gegenseite insolvent wird und der – den Insolvenzgläubigern verpflichtete – Insolvenzverwalter Klage erhebt, um die Insolvenzmasse aufzubessern.
Piltz Legal bietet Ihnen langjährige Erfahrung und umfassende Expertise in der nationalen und internationalen Schiedsgerichtsbarkeit. Piltz Legal vertritt sie in Verfahren vor staatlichen und Schiedsgerichten, zeigt Ihnen auf, in welchen Gestaltungen die Schiedsgerichtsbarkeit praktisch alternativlos ist und empfiehlt Ihnen bewährte Streiterledigungs-Klauseln für Ihre Verträge.
Die Schiedsgerichtsbarkeit ist für die internationale Streiterledigung deutlich ausbalancierter und den Besonderheiten des zu entscheidenden Falles anpassbarer als die staatliche Gerichtsbarkeit. Gleichwohl ist auch die Schiedsgerichtsbarkeit kein Allheilmittel und bedarf umsichtiger Vorprüfungen
Viele denkbaren Konflikte und potentiellen Streitigkeiten lassen sich durch eine besonnene und sorgfältige Vertragsredaktion zumindest deutlich entschärfen und abschwächen. Dazu gehören allerdings auch belastbare Streiterledigungsklauseln.
Prof. Dr. Piltz ist in zahlreichen Verfahren als Schiedsrichter tätig bzw. gewesen und Vorsitzender des Executive Committee der European-Latinamerican Arbitration Association (ELArb) in Hamburg.
News zu diesem Thema
The Legal 500 Deutschland: Dr. Carlo Piltz als führender Name im Praxisbereich Datenschutz
Wir freuen uns sehr, dass Dr. Carlo Piltz in der neuesten Ausgabe des Handbuchs Legal 500 Deutschland unter den führenden Namen im Bereich Datenschutz vertreten ist.
Dr. Carlo Piltz und Prof. Dr. Burghard Piltz gehören im Handelsblatt Ranking zu den “Besten Anwälten“ Deutschlands
Am 25.6.2021 veröffentlichte das Handelsblatt das exklusive Ranking „Deutschlands Beste Anwälte“. Wir freuen uns sehr, dass Prof. Dr. Burghard Piltz als Anwalt im Bereich „Außenhandelsrecht“ und Dr. Carlo Piltz im Bereich „Datenschutzrecht“ und „IT-Recht“ besonders empfohlen wurden und zu den besten Anwälten gehören.