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Zwingende Umstellung auf die neuen EU-Standardvertragsklauseln – „SCC-Umstellung – Piltz Legal Support Paket“
Ende Dezember 2022 ist es so weit. Noch bestehende „alte“ EU-Standardvertragsklauseln („SCC“) müssen durch neue Verträge ersetzt werden. Für Unternehmen beinhaltet diese verpflichtende Umstellung auf die neuen SCC auch neue Pflichten. So wird ein Transfer Impact Assessment gemäß Klausel 14 der SCC („TIA“) verpflichtend und es müssen in manchen Fällen technische und organisatorische Maßnahmen zur Sicherung des angemessenen Schutzniveaus getroffen werden. Wenn EU-Unternehmen nicht selbst die SCC abschließen, dann müssen sie sich vergewissern, dass ihr in der EU ansässige Dienstleister mit in Drittländern ansässigen Subunternehmern die SCC in Modul 3 abgeschlossen haben. Egal ob man selbst die SCC abschließt oder sich vergewissert, dass der Dienstleister SCC im Modul 3 abgeschlossen hat, die Umstellung auf die neuen SCC erfordert einen Austausch mit den Dienstleistern. Bei Bedarf können wir Sie mit dem Piltz Legal Support Paket dabei unterstützen.
Für die Neuverträge können die alten SCC schon seit dem 27.9.2021 nicht mehr verwendet werden. Spätestens jetzt sollten sich die Unternehmen auch um die Umstellung der bestehenden Verträge bemühen. Denn der Umstellungsprozess kann vor allem bei Unternehmen, die viele Dienstleister in Drittländern einsetzen, mit großem Zeitaufwand verbunden sein. Die Deadline für die Umstellung sämtlicher Verträge ist der 27.12.2022.
In der Praxis kann der Abschluss der SCC eine Herausforderung für Unternehmen sein. Durch die Vielzahl von Informationen, die von jedem Dienstleister zwingend abgefragt werden müssen, verliert man schnell den Überblick. Damit die Umstellung gelingt und weniger Kopfschmerzen und Aufwand mit sich bringt, haben wir eine Reihe von Dokumenten zur Arbeitserleichterung vorbereitet. Unsere Lösung umfasst u.a. standardisierte Fragebogen und Anschreiben (beides auf Deutsch und Englisch) für alle Kategorien von Dienstleistern sowie Dokumente zur Überprüfung von Antworten und aus Antworten abzuleitende Handlungsempfehlungen.
Im März wurde eine politische Einigung für das „Trans-Atlantic Data Privacy Framework“ verkündet. Bislang scheint es nicht so, als wenn dieser Angemessenheitsbeschluss bis zum Ablauf der Umstellungsfrist in Kraft sein wird. Die Ankündigung allein bringt keinen praktischen Nutzen für EU-Unternehmen, denn aktuell liegt nicht einmal der Text dieses neuen Beschlusses vor. Sobald der Entwurf finalisiert wird, muss die Vereinbarung noch vom EDSA geprüft werden. Der Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission ist nach unserer derzeitigen Einschätzung wahrscheinlich nicht vor Anfang/Mitte 2023 zu erwarten. Bis dahin bleiben SCC in der Regel die beste Option für die Rechtfertigung von Datenübermittlungen in die USA. Für Übermittlungen in andere Länder ohne Angemessenheitsbeschluss, sind die SCC wohl der am häufigsten verwendete Transfer-Mechanismus.
Sollten Sie Interesse an unserem Support Paket haben, melden Sie sich gerne! Es ist sowohl möglich, dass wir für Sie die Antworten Ihrer Dienstleister prüfen, als auch dass Sie die Prüfung mithilfe der von uns entworfenen Dokumente vornehmen. Sprechen Sie uns gerne darauf an.
News
Aktuelles zu Datentransfers in die USA – Was ändert die Executive Order?
US-Präsident Joe Biden hat am 7. Oktober 2022 eine Executive Order „zur Verbesserung der Sicherheitsvorkehrungen für nachrichtendienstliche Tätigkeiten der Vereinigten Staaten“ (EO) unterzeichnet. Welchen Einfluss diese auf Datentransfers in die USA hat und ob die EO die durch den EuGH festgestellten Defizite heilt, ist bislang noch fraglich. In diesem Beitrag geben wir Ihnen einen kurzen Überblick, über die EO und den aktuellen Stand der Diskussion.
Piltz Legal Update am 25.11.2022 - "AVV-Prüfung und -Verhandlung in der Praxis" - online
Am 25.11.2022 findet unsere zweite Veranstaltung der "Piltz Legal Update" Seminarreihe online statt.
Dieses Mal sprechen Dr. Carlo Piltz und Philipp Quiel über das Thema: "AVV-Prüfung und -Verhandlung in der Praxis". Sie geben Einblicke, klären über typische Probleme auf und geben ausgewählte Lösungsvorschläge.
Der FOCUS zeichnet Piltz Legal als eine der TOP - Wirtschaftschaftskanzleien aus
Im aktuellen Heft des FOCUS wurde Piltz Legal als eine der TOP-Wirtschaftkanzleien 2022 im Bereich Datenschutz ausgezeichnet.
Wirtschaftswoche vergibt Auszeichnung an Piltz Legal in der Kategorie "Top Kanzlei Datenschutzrecht"
Wir freuen uns sehr, dass Dr. Carlo Piltz und sein Team von der Wirtschaftswoche in der Kategorie "Top Kanzlei für Datenschutzrecht" ausgezeichnet wurden.
Wir bedanken uns für das entgegengebrachte Vertrauen und freuen uns sehr über diese Anerkennung. Dieses Feedback ist für uns weiterer Ansporn, mit fachspezifischer Expertise unsere Mandanten zu unterstützen.
Digital Operation Resilience Act – Überblick zu den neuen Regelungen der digitalen Betriebsstabilität von EU-Finanzunternehmen
Am 24. September 2020 wurde der Entwurf einer EU-Verordnung über die Betriebsstabilität digitaler Systeme des Finanzsektors (Digital Operation Resilience Act, „DORA“) veröffentlicht. Der Vorschlag ist Teil des Pakets zur Digitalisierung des Finanzsektors und in den kommenden Jahren sind noch weitere (vor allem die Finanzdienstleister betreffende) neue Verordnungen und Richtlinien zu erwarten.
Zwingende Umstellung auf die neuen EU-Standardvertragsklauseln – „SCC-Umstellung – Piltz Legal Support Paket“
Ende Dezember 2022 ist es so weit. Noch bestehende „alte“ EU-Standardvertragsklauseln („SCC“) müssen durch neue Verträge ersetzt werden. Für Unternehmen beinhaltet diese verpflichtende Umstellung auf die neuen SCC auch neue Pflichten. So wird ein Transfer Impact Assessment gemäß Klausel 14 der SCC („TIA“) verpflichtend und es müssen in manchen Fällen technische und organisatorische Maßnahmen zur Sicherung des angemessenen Schutzniveaus getroffen werden. Wenn EU-Unternehmen nicht selbst die SCC abschließen, dann müssen sie sich vergewissern, dass ihr in der EU ansässige Dienstleister mit in Drittländern ansässigen Subunternehmern die SCC in Modul 3 abgeschlossen haben. Egal ob man selbst die SCC abschließt oder sich vergewissert, dass der Dienstleister SCC im Modul 3 abgeschlossen hat, die Umstellung auf die neuen SCC erfordert einen Austausch mit den Dienstleistern. Bei Bedarf können wir Sie mit dem Piltz Legal Support Paket dabei unterstützen.