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WirtschaftsWoche: Piltz Legal im Rechtsgebiet „Datenschutzrecht“ als „TOP Kanzlei 2021“ ausgezeichnet

Diese Auszeichnungen freuen uns sehr! Piltz Legal wurde in dem aktuellen WirtschaftsWoche-Listung im Rechtsgebiet „Datenschutzrecht“ als „TOP Kanzlei 2021“ ausgezeichnet. Außerdem wurde Dr. Carlo Piltz als „TOP Anwalt 2021“ empfohlen.

Für das Ranking fragte das Handelsblatt Research Institute (HRI) über 1070 Juristen aus 152 Kanzleien nach ihren renommiertesten Kollegen im IT-Recht und Datenschutzrecht.

Wir bedanken uns für die Empfehlungen der Kolleginnen und Kollegen und gratulieren ganz herzlich den ebenfalls Nominierten. Für uns bedeutet diese Auszeichnung sowohl eine Bestätigung unserer bisherigen Leistungen als auch einen Ansporn, weiterhin mit spezialisierter und fachspezifischer Beratung für unsere Mandanten und auch Kolleginnen und Kollegen im Datenschutzrecht tätig zu sein.

Rechtsanwalt, Partner
Dr. Carlo Piltz
Rechtsanwalt, Partner
Dr. Carlo Piltz

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EuGH hat wieder zum Auskunftsanspruch entschieden – Zusammenfassung des Urteils in der Rs. C-307/22 vom 26. Oktober 2023

Während das Urteil in der Rs. C‑307/22 sich zwar mit dem speziellen Arzt-Patienten-Verhältnis beschäftigt, sind darin dennoch auch zahlreiche Aussagen enthalten, die allgemein für Erfüllung des Auskunftsanspruchs durch Unternehmen relevant sind. Das Urteil wird bereits munter in der Datenschutz-Szene diskutiert. Das ist auch deshalb verständlich, weil der EuGH einige hoch umstrittene Aspekte zum besonders praxisrelevanten Betroffenenrecht geklärt hat. In diesem Newsbeitrag finden Sie eine Zusammenfassung der aus unserer Sicht relevantesten Aussagen in der Entscheidung des EuGH sowie eine kurze Einschätzung zu den Folgen für die Praxis.

Der FOCUS zeichnet Piltz Legal erneut als eine der TOP - Wirtschaftschaftskanzleien aus

Im aktuellen Heft des FOCUS wurde Piltz Legal wieder als eine der TOP-Wirtschaftkanzleien 2023 im Bereich Datenschutz ausgezeichnet.

Der Digital Services Act – Überblick zu den einzelnen Adressaten und deren Pflichten

Der am 16. November 2022 in Kraft getretene Digital Services Act (Verordnung (EU) 2022/2065, „DSA“) wird ab dem 17. Februar 2024 vollständig gelten. Einige Pflichten, wie die Angabe der monatlichen Zahl der aktiven Nutzer durch Online-Plattformen, gelten bereits seit dem Inkrafttreten.

Der kommende EU Digital Services Act – Pflicht zu Melde- und Abhilfeverfahren für Hosting-Dienste

Der vollständige Geltungsbeginn des Digital Services Act (DSA) am 17. Februar 2024 rückt stetig näher. Und mit ihm auch die Verpflichtung zahlreicher Unternehmen. Wichtig: der DSA gilt, anders als oft öffentlich wahrgenommen, nicht nur für die „Großen“. Nachfolgend wird deshalb die Pflicht von Hostingdiensteanbietern vorgestellt, die ein Melde- und Abhilfeverfahren nach dem DSA implementieren müssen.

Wichtige Änderungen des TTDSG durch das deutsche DSA-Umsetzungsgesetz in Sicht

Der (vollständige) Geltungsbeginn des Digital Services Act (DSA), der teilweise auch als „Grundgesetz des Internets“ bezeichnet wird, rückt näher. Erste Vorschriften der europäischen Verordnung gelten bereits jetzt, wozu u. a. die Verpflichtung von Anbietern für Online-Plattformen und -Suchmaschinen zur Nennung ihrer durchschnittlichen monatlichen Nutzeranzahl in der EU gehört. Nähere Informationen zum DSA und dessen Inhalt können auch unserer EU-Digitalgesetzgebungsübersicht entnehmen werden.

Beitragsempfehlung zum UN-Kaufrecht

Aus der aktuellen Ausgabe der „Neuen Juristischen Wochenschrift“ möchten wir Ihnen den von Prof. Piltz verfassten Beitrag „Neue Entwicklungen im UN-Kaufrecht“ ans Herz legen.