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Weiterer Fachaufsatz zum geplanten Cyber Resilience Act - Verhältnis des Cyber Resilience Act zur DSGVO
In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift Computer und Recht (CR 05/2023) wurde ein weiterer Aufsatz mit dem Titel „Der Vorschlag für einen Cyber Resilience Act aus Sicht der DSGVO“ von Dr. Carlo Piltz, Alexander Weiß und Johannes Zwerschke veröffentlicht.
Der Cyber Resilience Act befindet sich derzeit zwar noch am Anfang des europäischen Normgebungsverfahrens, wird jedoch aufgrund seines umfangreichen Anwendungsbereichs wahrscheinlich ähnlich weitreichende Auswirkungen für die datengetriebenen Wirtschaftsbereiche und Vertriebsketten digitaler Produkte haben, wie die DSGVO im Jahr 2018.
Gegenstand des Aufsatzes sind die durch Unternehmen beim Vertrieb und Import von regulierten Produkten einzuhaltenden Sicherheitsanforderungen sowie die Regelungen zu Marktüberwachungsbehörden und zur Rechtsdurchsetzung im Entwurf der Europäischen Kommission zum Cyber Resilience Act. Zudem wird stets ein Bezug zu den entsprechenden Vorschriften der DSGVO hergestellt.
Im März dieses Jahres erschien ein erster Beitrag, der die wesentlichen Grundlagen des Kommissionsentwurfs zum Cyber Resilience Act, das Verhältnis zur DSGVO und die dogmatische Beziehung der beiden Verordnungen zueinander zum Gegenstand hatte.
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Der Digital Services Act – Überblick zu den einzelnen Adressaten und deren Pflichten
Der am 16. November 2022 in Kraft getretene Digital Services Act (Verordnung (EU) 2022/2065, „DSA“) wird ab dem 17. Februar 2024 vollständig gelten. Einige Pflichten, wie die Angabe der monatlichen Zahl der aktiven Nutzer durch Online-Plattformen, gelten bereits seit dem Inkrafttreten.
Der kommende EU Digital Services Act – Pflicht zu Melde- und Abhilfeverfahren für Hosting-Dienste
Der vollständige Geltungsbeginn des Digital Services Act (DSA) am 17. Februar 2024 rückt stetig näher. Und mit ihm auch die Verpflichtung zahlreicher Unternehmen. Wichtig: der DSA gilt, anders als oft öffentlich wahrgenommen, nicht nur für die „Großen“. Nachfolgend wird deshalb die Pflicht von Hostingdiensteanbietern vorgestellt, die ein Melde- und Abhilfeverfahren nach dem DSA implementieren müssen.
Wichtige Änderungen des TTDSG durch das deutsche DSA-Umsetzungsgesetz in Sicht
Der (vollständige) Geltungsbeginn des Digital Services Act (DSA), der teilweise auch als „Grundgesetz des Internets“ bezeichnet wird, rückt näher. Erste Vorschriften der europäischen Verordnung gelten bereits jetzt, wozu u. a. die Verpflichtung von Anbietern für Online-Plattformen und -Suchmaschinen zur Nennung ihrer durchschnittlichen monatlichen Nutzeranzahl in der EU gehört. Nähere Informationen zum DSA und dessen Inhalt können auch unserer EU-Digitalgesetzgebungsübersicht entnehmen werden.
Beitragsempfehlung zum UN-Kaufrecht
Aus der aktuellen Ausgabe der „Neuen Juristischen Wochenschrift“ möchten wir Ihnen den von Prof. Piltz verfassten Beitrag „Neue Entwicklungen im UN-Kaufrecht“ ans Herz legen.
Weiterer Ausbau der Kompetenz im Bereich der Beratung im IT-Sicherheitsrecht
Im Rahmen unserer Beratungsstrategie bauen wir bei Piltz Legal kontinuierlich unsere Kompetenzen im Bereich IT-Sicherheitsrecht aus. Bei der Beratung unserer Mandanten ist es uns wichtig, nicht nur fachspezifisches rechtliches Know How zu liefern, sondern auch die Sprache der IT sprechen zu können.
Erneut Auszeichnung von der WirtschaftsWoche
Wir freuen uns, dass wir erneut durch die WirtschaftsWoche ausgezeichnet wurden.