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Webinar von Piltz Legal: Der neue § 25 TTDSG – Dos and Don'ts
Achtung: nur noch Plätze auf der Warteliste verfügbar
Piltz Legal organisiert am 22.11.2021 ein weiteres Webinar zu einem der aktuell wichtigsten datenschutzrechtlichen Themen: dem am 1.12.2021 in Kraft tretenden TTDSG. Wir freuen uns, bei diesem Webinar Frau Dr. Herbort von der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit als Gast und Diskussionsteilnehmerin begrüßen zu dürfen.
Das Besondere: in dem Webinar werden wir mit Frau Dr. Herbort anhand von Praxisbeispielen Cookie-Banner und Tools von Webseiten gemeinsam auf ihre TTDSG-Konformität betrachten.
Die Teilnahme an unserem Webinar ist kostenlos und findet über die Plattform des Anbieters Wire statt. Sie benötigen keine weitere Software, sondern können über Ihren Browser an dem Seminar teilnehmen und sich gegebenenfalls auch einbringen. Sobald Sie sich als Teilnehmer angemeldet haben, erhalten Sie von uns einen Link, über den Sie den „Raum“ der Veranstaltung über Ihren Browser aufrufen können. Wenn Sie den Raum rechtzeitig zum Beginn der Veranstaltung betreten, werden Sie wie in einem Call angerufen und müssen links oben auf den grünen Hörer-Button klicken, um an der Veranstaltung teilzunehmen. Sollten Sie nicht zu Veranstaltungsbeginn in dem bereitgestellten Raum anwesend sein, können Sie natürlich auch noch nachträglich dem Call beitreten. Statt eines grünen Hörer-Buttons finden Sie an der gleichen Stelle dann einen Button, der mit Beitreten beschriftet ist. Wir werden demnächst hier auch noch eine detaillierte Anleitung zum Umgang mit Wire veröffentlichen. Zudem bieten wir bei Bedarf vorab die Möglichkeit an, mit Ihnen einen kleinen Techniktest durchzuführen.
Die Eckdaten zu der Veranstaltung:
Termin: 22.11.2021, 11-12 Uhr
Titel: Der neue § 25 TTDSG – Dos and Don'ts
Ablauf des Webinars (Gesamtdauer: ca. 60 Min.):
11:00 Uhr: Begrüßung durch Dr. Carlo Piltz, Piltz Legal
11:05 Uhr: § 25 TTDSG aus Perspektive der Aufsicht - Dr. Herbort, Referentin bei der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit
11:15 Uhr: Gemeinsame Sichtung und Diskussion zu Praxisbeispielen
12:00 Uhr: Ende des Webinars
Bitte beachten Sie, dass die Teilnehmeranzahl für dieses Webinar begrenzt ist. Wir empfehlen Ihnen daher, sich frühzeitig zu unserem Webinar anzumelden!
Anmeldungen per E-Mail an: info@piltz.legal. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch unsere Datenschutzhinweise.
Wir freuen uns über Ihre Teilnahme!
News
LDA Brandenburg: BSI-Vorgaben zur IT-Sicherheit als „Stand der Technik“ nach Art. 32 DSGVO
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg (LDA) hat am 10. November 2021 gegen einen Website-Betreiber eine Verwarnung nach Art. 58 Abs. 2 lit. b) DSGVO ausgesprochen. Grund für die Verwarnung war insbesondere die Bereitstellung einer Upload-Funktion für Bilder, die nicht ausreichend gesichert war und über die es Angreifern möglich gewesen war, eine Kundendatenbank auszulesen.
Die Behörde sah darin eine Verletzung der Art. 25 Abs. 1 und Art. 32 Abs. 1 lit. b) DSGVO. Interessant an der Behördenentscheidung ist auch, dass diese einen Zusammenhang zwischen Art. 25 und Art. 32 DSGVO (Stand der Technik) und dem BSI-Grundschutz herstellt (hierzu sogleich mehr).
EuGH hat wieder zum Auskunftsanspruch entschieden – Zusammenfassung des Urteils in der Rs. C-307/22 vom 26. Oktober 2023
Während das Urteil in der Rs. C‑307/22 sich zwar mit dem speziellen Arzt-Patienten-Verhältnis beschäftigt, sind darin dennoch auch zahlreiche Aussagen enthalten, die allgemein für Erfüllung des Auskunftsanspruchs durch Unternehmen relevant sind. Das Urteil wird bereits munter in der Datenschutz-Szene diskutiert. Das ist auch deshalb verständlich, weil der EuGH einige hoch umstrittene Aspekte zum besonders praxisrelevanten Betroffenenrecht geklärt hat. In diesem Newsbeitrag finden Sie eine Zusammenfassung der aus unserer Sicht relevantesten Aussagen in der Entscheidung des EuGH sowie eine kurze Einschätzung zu den Folgen für die Praxis.
Der FOCUS zeichnet Piltz Legal erneut als eine der TOP - Wirtschaftschaftskanzleien aus
Im aktuellen Heft des FOCUS wurde Piltz Legal wieder als eine der TOP-Wirtschaftkanzleien 2023 im Bereich Datenschutz ausgezeichnet.
Der Digital Services Act – Überblick zu den einzelnen Adressaten und deren Pflichten
Der am 16. November 2022 in Kraft getretene Digital Services Act (Verordnung (EU) 2022/2065, „DSA“) wird ab dem 17. Februar 2024 vollständig gelten. Einige Pflichten, wie die Angabe der monatlichen Zahl der aktiven Nutzer durch Online-Plattformen, gelten bereits seit dem Inkrafttreten.
Der kommende EU Digital Services Act – Pflicht zu Melde- und Abhilfeverfahren für Hosting-Dienste
Der vollständige Geltungsbeginn des Digital Services Act (DSA) am 17. Februar 2024 rückt stetig näher. Und mit ihm auch die Verpflichtung zahlreicher Unternehmen. Wichtig: der DSA gilt, anders als oft öffentlich wahrgenommen, nicht nur für die „Großen“. Nachfolgend wird deshalb die Pflicht von Hostingdiensteanbietern vorgestellt, die ein Melde- und Abhilfeverfahren nach dem DSA implementieren müssen.
Wichtige Änderungen des TTDSG durch das deutsche DSA-Umsetzungsgesetz in Sicht
Der (vollständige) Geltungsbeginn des Digital Services Act (DSA), der teilweise auch als „Grundgesetz des Internets“ bezeichnet wird, rückt näher. Erste Vorschriften der europäischen Verordnung gelten bereits jetzt, wozu u. a. die Verpflichtung von Anbietern für Online-Plattformen und -Suchmaschinen zur Nennung ihrer durchschnittlichen monatlichen Nutzeranzahl in der EU gehört. Nähere Informationen zum DSA und dessen Inhalt können auch unserer EU-Digitalgesetzgebungsübersicht entnehmen werden.