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Piltz Legal Whitepaper zur Umsetzung der Modernisierungsrichtlinie
Piltz Legal Whitepaper zur Umsetzung der Modernisierungsrichtlinie
Das Umsetzungsgesetz zur Modernisierungsrichtlinie („Mod-RL“) ist am 28. Mai 2022 in Kraft getreten. Die Mod-RL modifiziert die Digitale-Inhalte-Richtlinie sowie die Verbraucherrechte-Richtlinie. Mit der Umsetzung wurden Teile des BGB und EGBGB an die Vorgaben der Mod-RL angepasst. Transparenz- und Informationspflichten stehen dabei im Mittelpunkt, einige Änderungen gibt es auch beim Widerrufsrecht.
Widerrufsrecht
Die Neuregelungen zum Widerrufsausschluss und zum Wertersatz betreffen vor allem die Unternehmen, die Verbrauchern digitale Produkte und Inhalte anbieten. Im Gesetz wird dabei zwischen den unentgeltlichen (auch „mit Daten bezahlten“) und entgeltlichen Leistungen und digitalen Inhalten differenziert.
Informationspflichten und Bußgelder
Die neuen Informations- und Hinweispflichten zugunsten der Verbraucher begründen in erster Linie für Online-Marktplätze den Handlungsbedarf. Unter anderem müssen Angaben zum Zustandekommen von Rankings und geschäftlichen Beziehungen zwischen Marktplätzen und Produktanbieter gemacht werden. Über die Personalisierung von Preisen durch automatisierte Entscheidungsfindung muss ebenfalls informiert werden. Die Verzögerung bei Umsetzung von diesen neuen Pflichten kann zu, durch das Umsetzungsgesetz ebenfalls vorgesehenen, Bußgeldern bis zu 50.000 Euro oder 4 % des Vorjahresumsatzes führen.
Unser Whitepaper
Damit Sie die neuen Regelungen besser nachvollziehen und Ihre Geschäftsprozesse bei Bedarf anpassen können, haben wir ein Whitepaper erstellt, in welchem alle Änderungen zusammengefasst und übersichtlich dargestellt sind. Zudem haben wir einige Handlungsempfehlungen formuliert, welche bei der Umsetzung helfen können.
Das Whitepaper können Sie hier herunterladen:
News
Datenschutzbehörde Baden-Württemberg veröffentlicht umfassende FAQ zum Einsatz von Cookies und ähnlichen Technologien
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI BaWÜ) hat am 4. März 2022 eine FAQ zu Cookies und Tracking durch Betreiber von Websites und Hersteller von Smartphone-Apps veröffentlicht.
The Legal 500 Deutschland: Dr. Carlo Piltz als führender Name im Praxisbereich Datenschutz
Wir freuen uns sehr, dass Dr. Carlo Piltz in der neuesten Ausgabe des Handbuchs Legal 500 Deutschland unter den führenden Namen im Bereich Datenschutz vertreten ist.
Belgische Aufsichtsbehörde verhängt Bußgeld gegen IAB Europe wegen Transparency and Consent Framework (TCF)
Die belgische Datenschutzaufsichtsbehörde (APD-GBA) hat heute am 2.2.2022 ein Bußgeld in Höhe von 250.000 Euro gegen IAB Europe (IAB) verhängt. Zudem ordnete die Behörde Maßnahmen an, die zu einer umfassenden Anpassung des Transparency and Consent Framework (TCF) führen sollen.
Hervorzuheben ist dabei, dass die APD-GBA davon ausgeht, dass IAB zusammen mit den Publishern u.a. im Hinblick auf die Einholung der Einwilligung als Joint Controller agiert. Grundsätzlich könnten daher die angenommenen Verstöße auch App- und Webseitenbetreibern zu Last gelegt werden, die aktuell das TCF nutzen.
EDSA veröffentlicht Leitlinien zum Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO
Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA), das Gremium der europäischen Datenschutzaufsichtsbehörden, hat in seiner Sitzung vom 18. Januar 2022 einen ersten Leitlinienentwurf zu einem der bedeutendsten Betroffenenrechte nach der DSGVO herausgegeben: dem Auskunftsrecht nach Art. 15.
Dieses Recht sorgt in der Praxis oft für Anwendungsunsicherheiten und lässt viel Raum für Interpretationen. Aus diesem Grund erschien es notwendig, dieses 60-seitige Dokument zu veröffentlichen, um für mehr Klarheit und Kohärenz zu sorgen. In dem Dokument widmet sich der EDSA einer Reihe von Themen, von denen einige in der Praxis äußerst umstritten sind.
Zusätzliche Schutzmaßnahmen für EU-Standardvertragsklauseln in der Praxis - Österreichische Datenschutzbehörde gibt eine erste Orientierung
Der Einsatz von Google Analytics steht nicht im Einklang mit der DSGVO. Zu diesem Schluss kam die österreichische Datenschutzbehörde (DSB) aufgrund einer Musterbeschwerde, die der Datenschutzverein "Noyb" (none of your business bzw. Europäisches Zentrum für digitale Rechte) eingereicht hatte. In ihrem Bescheid setzt sich die DSB (leider nicht vertieft) mit den zusätzlichen Schutzmaßnahmen von Google auseinander, die das Unternehmen für Datentransfers in die USA vorsieht. In diesem Beitrag finden Sie eine kurze Übersicht der technischen und organisatorischen Maßnahmen, die die österreichische DSB in ihrem Teilbescheid berücksichtigt, jedoch als ungenügend eingestuft hat.