News

Piltz Legal Whitepaper zur KI-Verordnung

Die KI-Verordnung, auch bekannt als Artificial Intelligence Act („AI Act“), ist kürzlich in Kraft getreten. Erstmalig wird damit ein harmonisierter Rechtsrahmen auf europäischer Ebene zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) geschaffen. Die Verordnung gilt aufgrund ihrer Rechtsnatur bereits mit ihrem Inkrafttreten unmittelbar in allen Mitgliedstaaten, ohne dass ein weiterer Vollzugsakt notwendig wird.

Gegenstand und Anwendungsbereich

Ziel des AI Act ist die Förderung der Entwicklung und des Einsatzes von KI-System sowie die damit verbundenen Risiken zu reduzieren und die Grundrechte der Bürger zu schützen.

Dieser risikobasierte Ansatz bildet das Fundament der Verordnung, die KI-Systeme nach dem Grad des ausgehenden Risikos in verschiedene Kategorien klassifiziert und entsprechende Pflichten vorsieht.

Der AI Act betrifft Unternehmen, öffentliche Stellen oder auch Einzelpersonen, die KI-Systeme entwickeln (lassen), vertreiben oder in ihren Geschäftsprozessen einsetzen. Voraussetzung ist stets, dass ein KI-System vorliegt.

Unser Whitepaper

Damit Sie einen ersten Überblick über die neuen Regelungen erhalten und Ihre Prozesse in Bezug auf die neuen Pflichten überprüfen und bei Bedarf anpassen können, haben wir ein Whitepaper mit den wichtigsten Informationen zur KI-Verordnung erstellt. Zudem finden Sie dort einige Handlungsempfehlungen, die Ihnen bei der Umsetzung helfen können.

Das Whitepaper können Sie hier herunterladen:

Whitepaper zur KI-Verordnung

 

 

Rechtsanwalt, Associate
Alexander Weiss
Rechtsanwalt, Associate
Alexander Weiss

Zurück

News

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (Teil 2) – Für welche Apps und Websites gilt das BFSG?

In Teil 1 unserer Beitragsreihe zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) haben wir uns bereits mit den allgemeinen Anforderungen des BFSG befasst. In Teil 2 geht es darum, für welche Apps und Websites das BFSG gilt.

Piltz Legal Whitepaper zur KI-Verordnung

Die KI-Verordnung, auch bekannt als Artificial Intelligence Act („AI Act“), ist kürzlich in Kraft getreten. Erstmalig wird damit ein harmonisierter Rechtsrahmen auf europäischer Ebene zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) geschaffen. Die Verordnung gilt aufgrund ihrer Rechtsnatur bereits mit ihrem Inkrafttreten unmittelbar in allen Mitgliedstaaten, ohne dass ein weiterer Vollzugsakt notwendig wird.

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (Teil 1) – Neue Pflichten für Unternehmen ab Juni 2025

Bestimmte Produkte und Dienstleistungen müssen ab dem 28. Juni 2025 barrierefrei zugänglich sein. Dies sieht das bereits im Juli 2021 veröffentlichte Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vor. Konkret betrifft das BFSG vor allem auch die Gestaltung von Websites und Apps. Um Sie angemessen auf die Anforderungen des BFSG vorzubereiten, haben wir einen kurzen Überblick zu den wichtigsten Informationen erstellt.

Ist mein Unternehmen Anbieter nach der KI-Verordnung? Zum Begriff des „Inverkehrbringens“ nach der KI-VO

Die Einführung der KI-Verordnung (KI-VO) der Europäischen Union hat weitreichende Auswirkungen auf Unternehmen, die KI-Systeme entwickeln und / oder anbieten. Die KI-VO legt eine Vielzahl von Anforderungen fest, die in erster Linie von den Anbietern von KI-Systemen erfüllt werden müssen. Daher ist es für Unternehmen essenziell zu klären, ob sie als „Anbieter“ von KI-Systemen im Sinne der KI-VO gelten.

Gutachten von Piltz Legal zum Cloud-Einsatz im Gesundheitswesen für den bvitg – Fragen zum neuen § 393 SGB V

Seit dem 1. Juli 2024 gilt der neue § 393 SGB V. Darin geht es um den Einsatz von Cloud-Diensten für die Verarbeitung von Gesundheits- und Sozialdaten im Gesundheitsbereich. Piltz Legal hat für den Bundesverband Gesundheits-IT – bvitg e. V. („bvitg“) ein Gutachten zu ausgewählten Fragen der Mitglieder des bvitg erstellt. Dieses Gutachten ist jetzt öffentlich auf der Website des bvitg unter der folgenden URL abrufbar: https://www.bvitg.de/wp-content/uploads/2024-05-27_bvitg-Cloud-Gutachten.pdf.In diesem Newsbeitrag gehen wir auf ausgewählte Themen ein, die auch im Gutachten detaillierter besprochen werden.

Weitere Auszeichnungen für unsere beiden Partner

Wir freuen uns sehr, dass Prof. Dr. Burghard Piltz und Dr. Carlo Piltz weitere Auszeichnungen durch das Handelsblatt erhalten haben und in der 16. Edition der The Best Lawyers in Germany™ inkludiert wurden.