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Piltz Legal Update am 17.03.2023 in Nürnberg

Am 17.03.2023 findet das nächste Piltz Legal Update statt - dieses Mal live in Nürnberg.

Alexander Filip vom Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht und Dr. Carlo Piltz informieren über die typischen Risiken bei Drittstaatentransfers und welche Dos und Don´ts bei Drittstaatentransfers aus Sicht der Aufsichtsbehörde zu beachten sind.

 

Weitere Informationen zu der Veranstaltung und Anmeldung finden Sie hier.

 

Assistenz
Lisa Bestla
Assistenz
Lisa Bestla

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Wichtige Entscheidung der Vergabekammer des Bundeskartellamtes - Neue Argumente für den zulässigen Einsatz von EU-Tochtergesellschaften US-amerikanischer Unternehmen

Im letzten Jahr hatte die Entscheidung der Vergabekammer Baden-Württemberg zur Gleichsetzung einer theoretischen Zugriffsmöglichkeit bzw. des Zugriffsrisikos aus einem Drittland (z.B. den USA) mit einer Datenübermittlung im Sinne der DSGVO für Diskussionen gesorgt.

Dr. Carlo Piltz erneut als einer der führenden Namen in der aktuellen Ausgabe des Legal 500 Deutschland erwähnt

Wir freuen uns sehr, dass Dr. Carlo Piltz in der neuesten Ausgabe des Handbuchs Legal 500 Deutschland erneut unter den führenden Namen im Bereich Datenschutz vertreten ist.

Was müssen europäische Unternehmen bei Beschluss des Trans-Atlantic-Data- Privacy-Framework beachten?

Am 13. Dezember 2022 hat die Europäische Kommission den Entwurf eines Angemessenheitsbeschlusses für die USA mit der Bezeichnung EU-U.S.-Data-Privacy-Framework („DPF“) veröffentlicht und das Verfahren zu dessen Annahme eingeleitet (Pressemitteilung der Kommission).

Hinweisgeberschutz und das Recht auf Auskunft auf Kollisionskurs – Herausforderungen bei der parallelen Anwendung von Hinweisgeberschutz und Art. 15 DSGVO

Der Erlass und die Anwendbarkeit des deutschen Umsetzungsgesetzes zur Whistleblowing-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2019/1937) ist endlich absehbar. Das bedeutet auch, dass die gesetzliche Pflicht zum Einrichten einer internen Meldestelle für sehr viele deutsche Unternehmen (alle mit in der Regel mindestens 250 Beschäftigten) immer näher rückt.

Der Digital Services Act – Überblick zu den neuen Pflichten für digitale Marktplätze, Online-Plattformen und sonstigen Anbietern von Vermittlungsdiensten

Mit dem am 16. November 2022 in Kraft getretenen Digital Services Act (Verordnung (EU) 2022/2065, „DSA“) führt der EU-Gesetzgeber harmonisierte Vorgaben für Anbieter von Vermittlungsdiensten im europäischen Binnenmarkt ein, um sowohl innovative digitale Dienste zu fördern als auch ein vertrauenswürdiges Online-Umfeld zu schaffen.

Eigentumsvorbehalte im Export

Eigentumsvorbehaltsklauseln sind in Verkaufsverträgen und Verkaufs-AGB ein gängiges Mittel zur Sicherung des Kaufpreises. Wie selbstverständlich werden die gleichen Klauseln immer wieder dann auch in Exportverträge übernommen.