News
Neues Framework für Datenübermittlungen in die USA (coming soon)
Am 25. März 2022 gaben die Präsidentin der Europäischen Kommission Ursula von der Leyen und US-Präsident Joe Biden in einer gemeinsamen Pressekonferenz bekannt, dass man sich im Rahmen eines Trans-Atlantic Data Privacy Framework (TDPF) auf gemeinsame Regelungen bezüglich der Übermittlung personenbezogener Daten in die USA verständigt habe. Begleitend wurden von Seiten der EU-Kommission und des Weißen Hauses jeweils Fact Sheets mit den wesentlichen Inhalten der Vereinbarung bereitgestellt (EU / US).
Durch das TDPF wollen beide Seiten die Lücke schließen, die durch Aufhebung des Kommissionsbeschlusses zum Privacy Shield durch den europäischen Gerichtshof im „Schrems-II“-Urteil (vom 16. Juli 2020, Rs. C-311/18) entstanden ist. Das TDPF stellt damit nunmehr den dritten Anlauf dar, EU-weit einen einheitlichen, datenschutzkonformen Rahmen für die Übermittlungen von personenbezogenen Daten in die USA zu schaffen.
Rechtliche Einordnung der Ankündigung der EU-Kommission und des Weißen Hauses
Die wichtigste Info vorab: Zum jetzigen Zeitpunkt handelt es sich beim TDPF lediglich um eine gemeinsame Ankündigung von EU-Kommission und US-Regierung. Da es sich beim TDPF selbst um kein rechtsverbindliches Abkommen handelt, muss der Inhalt der Vereinbarung zunächst in das US-Recht umgesetzt werden. Erst anschließend kann die EU-Kommission einen neuen Angemessenheitsbeschluss betreffend die Übermittlung personenbezogener Daten in die USA erlassen. Entwürfe für diese Rechtsakte wurden nach offiziellen Angaben noch nicht erstellt.
Grundsätzlich scheint das TDPF geeignet zu sein, die rechtlichen Bedingungen für eine Übermittlung personenbezogener Daten in die USA zu verbessern. So soll das TDPF vor allem auch die Defizite des EU-US Privacy Shield adressieren, die der EuGH in der „Schrems II“-Entscheidung identifiziert hatte. Nach dem Inhalt des Fact Sheet des Weißen Hauses werden betroffene Personen z.B. die Möglichkeit erhalten, rechtlich gegen Maßnahmen von US-Überwachungsbehörden vorzugehen. Weiter sollen Privatsphäre und Grundfreiheiten von EU-Bürgern vor und bei Durchführung solcher Maßnahmen stärker berücksichtigt werden.
Im Idealfall führt das TDPF in Zukunft dazu, dass bei Datenübermittlungen in die USA nicht länger besondere Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten vor Zugriffen durch US-Behörden getroffen werden müssen und auf den Abschluss von Standarddatenschutzklauseln (SCC) verzichtet werden kann. Im schlimmsten Fall wird auch der Kommissionsbeschluss zum TDPF innerhalb weniger Jahre vom EuGH aufgehoben.
Unmittelbare Reaktionen auf das TDPF
Die Ankündigung des TDPF wurde an vielen Stellen positiv aufgenommen. Zum Beispiel kündigte Microsoft bereits jetzt an, die aktuell noch unbekannten Anforderungen des Framework umsetzen zu wollen. Von anderer Seite wird das TDPF allerdings mit Skepsis betrachtet. Vor allem die von Max Schrems mitgegründete Datenschutzorganisation NOYB brachte in einer Pressemitteilung ihre deutliche Skepsis zum Ausdruck.
Nächste Schritte für Unternehmen
Wir raten dringend davon ab, bereits infolge der Ankündigung auf den Abschluss von SCC zu verzichten oder die Durchführung zusätzlicher Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten zu unterlassen. Zum jetzigen Zeitpunkt ist noch nicht absehbar, ob und ab wann das TDPF die aktuell bestehenden Datenschutzprobleme bei der Übermittlung personenbezogener Daten in die USA lösen kann. Entsprechend empfehlen wir zunächst die Veröffentlichung des Entwurfs des Angemessenheitsbeschlusses der EU-Kommission abzuwarten.
Bei der Vorgängervereinbarung des TDPF, dem EU-US Privacy Shield, dauerte es in etwa einen Monat bis die Textentwürfe zum Angemessenheitsbeschluss veröffentlicht wurden und weitere fünf Monate bis der eigentliche Beschluss durch die EU-Kommission erlassen wurde. Aufgrund der geltenden Verfahrensvorgaben (so müssen etwa die EU-Mitgliedstaaten zustimmen und der EDSA eine Stellungnahme abgeben) erscheint es unwahrscheinlich, dass das TDPF wesentlich früher wirksam werden könnte.
Wir möchten Sie außerdem bereits jetzt darauf hinweisen, dass sich US-Unternehmen für eine Übermittlung personenbezogener Daten im Rahmen des TDPF nach Angaben des Fact Sheets der EU-Kommission zunächst zertifizieren lassen müssen. Soweit ein Dienstleister nicht bereit sein sollte sich zertifizieren zu lassen, gelten die bestehenden Vorgaben an die Drittlandübermittlung (Vereinbarung von SCC und Durchführung zusätzlicher Maßnahmen).
News
NIS-2-Richtlinie: Neue Vorgaben zur Stärkung der Cyberresilienz und -sicherheit
Die am 27. Dezember 2022 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Richtlinie über Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der Union („NIS-2-Richtlinie“, „NIS-2-RL“) dient der Harmonisierung der Cybersicherheitsvorgaben in der EU und schreibt Unternehmen neue Verpflichtungen im Bereich der Cybersicherheit vor. Sie wird die bisher geltende NIS-Richtlinie ersetzen.
Künstliche Intelligenz-Verordnung der EU: Rat beschließt eigene Position zum Thema
Im April 2021 hat die Europäische Kommission ihren Entwurf für die Verordnung zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für Künstliche Intelligenz („KI-Verordnung“, „KI-VO-E“) vorgestellt. Mit der Verordnung möchte die EU durch Förderung von Exzellenz im KI-Bereich das Wettbewerbspotenzial Europas stärken. Am 6. Dezember 2022 hat nun der Rat der Europäischen Union seinen gemeinsamen Standpunkt zu der KI-Verordnung beschlossen und zahlreiche Änderungen gegenüber dem Entwurf der Kommission vorgeschlagen.
Digital Markets Acts (DMA): Was geht uns das an?
Mit ihrer Verordnung über digitale Märkte (Digital Markets Act, kurz: DMA) hat die Europäische Union einen weiteren Baustein ihrer Digitalstrategie umgesetzt (finaler Gesetzestext vom 14. September 2022).
Die bereits im März 2022 verabschiedete Verordnung, wird ab Mai 2023 vor allem den Betreibern großer digitaler Plattformen zusätzliche wettbewerbs- und kartellrechtliche Verpflichtungen auferlegen.
Cyber Resilience Act – Überblick zu den neuen Cybersicherheitsanforderungen für Produkte mit digitalen Elementen
Die Europäische Kommission hat im September ihren Entwurf für den Cyber Resilience Act („CRA“, Regulation of the European Parliament and of the Council on horizontal cybersecurity requirements for products with digital elements and amending Regulation (EU) 2019/1020) veröffentlicht. Dabei handelt es sich um eine EU-Verordnung, die nach Inkrafttreten unmittelbare Anwendung in allen Mitgliedstaaten findet und hierfür keines weiteren Umsetzungsaktes bedarf. Das Vorhaben zielt darauf ab, die europäische Datenstrategie weiter voranzutreiben und den legislativen Flickenteppich auf dem Gebiet der Cybersicherheit im europäischen Binnenmarkt zu beseitigen.