News

Neues Framework für Datenübermittlungen in die USA (coming soon)

Am 25. März 2022 gaben die Präsidentin der Europäischen Kommission Ursula von der Leyen und US-Präsident Joe Biden in einer gemeinsamen Pressekonferenz bekannt, dass man sich im Rahmen eines Trans-Atlantic Data Privacy Framework (TDPF) auf gemeinsame Regelungen bezüglich der Übermittlung personenbezogener Daten in die USA verständigt habe. Begleitend wurden von Seiten der EU-Kommission und des Weißen Hauses jeweils Fact Sheets mit den wesentlichen Inhalten der Vereinbarung bereitgestellt (EU / US).

Durch das TDPF wollen beide Seiten die Lücke schließen, die durch Aufhebung des Kommissionsbeschlusses zum Privacy Shield durch den europäischen Gerichtshof im „Schrems-II“-Urteil (vom 16. Juli 2020, Rs. C-311/18) entstanden ist. Das TDPF stellt damit nunmehr den dritten Anlauf dar, EU-weit einen einheitlichen, datenschutzkonformen Rahmen für die Übermittlungen von personenbezogenen Daten in die USA zu schaffen.

Rechtliche Einordnung der Ankündigung der EU-Kommission und des Weißen Hauses

Die wichtigste Info vorab: Zum jetzigen Zeitpunkt handelt es sich beim TDPF lediglich um eine gemeinsame Ankündigung von EU-Kommission und US-Regierung. Da es sich beim TDPF selbst um kein rechtsverbindliches Abkommen handelt, muss der Inhalt der Vereinbarung zunächst in das US-Recht umgesetzt werden. Erst anschließend kann die EU-Kommission einen neuen Angemessenheitsbeschluss betreffend die Übermittlung personenbezogener Daten in die USA erlassen. Entwürfe für diese Rechtsakte wurden nach offiziellen Angaben noch nicht erstellt.

Grundsätzlich scheint das TDPF geeignet zu sein, die rechtlichen Bedingungen für eine Übermittlung personenbezogener Daten in die USA zu verbessern. So soll das TDPF vor allem auch die Defizite des EU-US Privacy Shield adressieren, die der EuGH in der „Schrems II“-Entscheidung identifiziert hatte. Nach dem Inhalt des Fact Sheet des Weißen Hauses werden betroffene Personen z.B. die Möglichkeit erhalten, rechtlich gegen Maßnahmen von US-Überwachungsbehörden vorzugehen. Weiter sollen Privatsphäre und Grundfreiheiten von EU-Bürgern vor und bei Durchführung solcher Maßnahmen stärker berücksichtigt werden.

Im Idealfall führt das TDPF in Zukunft dazu, dass bei Datenübermittlungen in die USA nicht länger besondere Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten vor Zugriffen durch US-Behörden getroffen werden müssen und auf den Abschluss von Standarddatenschutzklauseln (SCC) verzichtet werden kann. Im schlimmsten Fall wird auch der Kommissionsbeschluss zum TDPF innerhalb weniger Jahre vom EuGH aufgehoben.

Unmittelbare Reaktionen auf das TDPF

Die Ankündigung des TDPF wurde an vielen Stellen positiv aufgenommen. Zum Beispiel kündigte Microsoft bereits jetzt an, die aktuell noch unbekannten Anforderungen des Framework umsetzen zu wollen. Von anderer Seite wird das TDPF allerdings mit Skepsis betrachtet. Vor allem die von Max Schrems mitgegründete Datenschutzorganisation NOYB brachte in einer Pressemitteilung ihre deutliche Skepsis zum Ausdruck.

Nächste Schritte für Unternehmen

Wir raten dringend davon ab, bereits infolge der Ankündigung auf den Abschluss von SCC zu verzichten oder die Durchführung zusätzlicher Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten zu unterlassen. Zum jetzigen Zeitpunkt ist noch nicht absehbar, ob und ab wann das TDPF die aktuell bestehenden Datenschutzprobleme bei der Übermittlung personenbezogener Daten in die USA lösen kann. Entsprechend empfehlen wir zunächst die Veröffentlichung des Entwurfs des Angemessenheitsbeschlusses der EU-Kommission abzuwarten.

Bei der Vorgängervereinbarung des TDPF, dem EU-US Privacy Shield, dauerte es in etwa einen Monat bis die Textentwürfe zum Angemessenheitsbeschluss veröffentlicht wurden und weitere fünf Monate bis der eigentliche Beschluss durch die EU-Kommission erlassen wurde. Aufgrund der geltenden Verfahrensvorgaben (so müssen etwa die EU-Mitgliedstaaten zustimmen und der EDSA eine Stellungnahme abgeben) erscheint es unwahrscheinlich, dass das TDPF wesentlich früher wirksam werden könnte.

Wir möchten Sie außerdem bereits jetzt darauf hinweisen, dass sich US-Unternehmen für eine Übermittlung personenbezogener Daten im Rahmen des TDPF nach Angaben des Fact Sheets der EU-Kommission zunächst zertifizieren lassen müssen. Soweit ein Dienstleister nicht bereit sein sollte sich zertifizieren zu lassen, gelten die bestehenden Vorgaben an die Drittlandübermittlung (Vereinbarung von SCC und Durchführung zusätzlicher Maßnahmen).

Rechtsanwalt, Senior Associate
Philip Schweers
Rechtsanwalt, Senior Associate
Philip Schweers

Zurück

News

Erneut Auszeichnung von der WirtschaftsWoche

Wir freuen uns, dass wir erneut durch die WirtschaftsWoche ausgezeichnet wurden.

Längere Speicherdauer für Daten bei Wahrnehmung der Aufgabe der internen Meldestelle durch Syndikusrechtsanwälte

Viele deutsche Unternehmen sind entweder schon jetzt oder spätestens ab Mitte Dezember 2023 dazu verpflichtet, eine interne Meldestelle für Hinweisgeber einzurichten. In einigen Fällen werden die Aufgaben der internen Meldestelle von Mitarbeitern aus der Rechtsabteilung wahrgenommen, die als Syndikusrechtsanwälte zugelassen sind. Geht bei einem solchen Unternehmen eine Hinweismeldung ein, so ist diese von den Syndikusrechtsanwälten der internen Meldestelle zu dokumentieren.

Generalanwalt am EuGH: Zur Geeignetheit von technisch organisatorischen Schutzmaßnahmen und dem Ersatz immateriellen Schadens bei einem Hackerangriff

Der Generalanwalt am EuGH hat am 27.4.2023 seine Schlussanträge im Verfahren C-340/21 über die Voraussetzungen des Ersatzes eines immateriellen Schadens und der Beweislast für die Geeignetheit von technisch organisatorischen Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO (TOMs) im Zusammenhang mit einem Hackerangriff veröffentlicht. Das Verfahren weist einen für die Praxis wichtigen Bezug zu den Themen Datenschutz und IT Security auf, sodass die künftige Entscheidung des EuGH für die Umsetzung der TOMs durch den Verantwortlichen relevant sein wird.

Das EU-US Data Privacy Framework – neue Grundlage für den Datentransfer in die USA

Am 10. Juli 2023 hat die Europäische Kommission den Angemessenheitsbeschluss zum EU-U.S. Data Privacy Framework („DPF“) erlassen. Damit stellt die Kommission nach Art. 45 Abs. 1 DSGVO fest, dass die USA (genauer: jene Unternehmen, die sich dem Selbstzertifizierungsmechanismus des DPF unterwerfen und in der noch zu veröffentlichenden Liste genannt werden) ein angemessenes Schutzniveau bieten.

Cybersecurity-Beratung von Piltz Legal - Nun auch mit zertifiziertem IT-Sicherheitsbeauftragten

Aufgrund unserer digitalisierungsaffinen Beratungsstrategie haben wir bei Piltz Legal immer wieder viele Berührungspunkte mit technischen Fragestellungen und arbeiten mit Personen aus IT- und IT-Security-Abteilungen zusammen. Gerade im Kontext des IT- und IT-Sicherheitsrechts setzt die Beratung deshalb voraus, dass man im Zweifel „die Sprache“ auch der IT-Mitarbeiter nicht nur versteht, sondern auch spricht. Die ist unser Anspruch und Teil unserer Beratung.

 

Prof. Dr. Burghard Piltz & Dr. Carlo Piltz erneut ausgezeichnet

Wir freuen uns, dass Prof. Dr. Burghard Piltz & Dr. Carlo Piltz erneut vom Handelsblatt ausgezeichnet wurden.