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Neuer Associate: Piltz Legal erweitert das Datenschutzteam

Wir heißen den IT-Juristen Philip Schweers herzlich willkommen, der ab sofort das Team um Dr. Carlo Piltz unterstützen wird.

Herr Schweers war bereits zuvor über mehrere Jahre als beratender Rechtsanwalt bei einer auf den Datenschutz spezialisierten Kanzlei tätig. Zuletzt war er als Referent bei der Landesdatenschutzbehörde in Brandenburg schwerpunktmäßig in den Bereichen digitale Medien und internationale Datentransfers aktiv und bringt damit sein Wissen zur Arbeit der europäischen und deutschen Aufsichtsbehörden mit in die Beratung ein.

Wir freuen uns, dass wir mit Herrn Schweers einen erfahrenen Datenschutzrechtler für die Kanzlei gewinnen konnten und dass Piltz Legal bereits wenige Monate nach Gründung weiter wächst.   

 

Rechtsanwalt, Partner
Dr. Carlo Piltz
Rechtsanwalt, Partner
Dr. Carlo Piltz

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Prof. Dr. Burghard Piltz & Dr. Carlo Piltz erneut ausgezeichnet

Wir freuen uns, dass Prof. Dr. Burghard Piltz & Dr. Carlo Piltz erneut vom Handelsblatt ausgezeichnet wurden.

Betriebsvereinbarungen müssen auf DSGVO-Konformität geprüft werden

Die Auswirkungen der EuGH-Urteils in der Rechtssache C-34/21 vom 30.3.2023 wurden mit Blick auf § 26 BDSG und das eventuell kommende neuen Beschäftigtendatenschutzgesetzes schon mehrfach thematisiert (hierzu eine aktuelle Handreichung der Hessischen Datenschutzbehörde). Jedoch wird bislang nur selten darauf eingegangen, dass das Urteil auch weitreichende Konsequenzen für Betriebsvereinbarungen haben kann.

Weiterer Fachaufsatz zum geplanten Cyber Resilience Act - Verhältnis des Cyber Resilience Act zur DSGVO

In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift Computer und Recht (CR 05/2023) wurde ein weiterer Aufsatz mit dem Titel „Der Vorschlag für einen Cyber Resilience Act aus Sicht der DSGVO“ von Dr. Carlo Piltz, Alexander Weiß und Johannes Zwerschke veröffentlicht.

Europäisches Gericht entscheidet zur Personenbeziehbarkeit pseudonymisierter Daten

Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat am 26. April 2023 zur Personenbeziehbarkeit pseudonymisierter Daten entschieden. Es urteilte, dass es sich bei übermittelten pseudonymisierten Daten nicht um personenbezogene Daten i. S. v. Art. 3 Nr. 1 Verordnung (EU) 2018/1725 handelt, wenn der Schlüssel zur Depseudonymisierung nicht beim Empfänger vorhanden ist.

Generalanwalt am EuGH: Fahrzeugidentifikationsnummer als personenbezogenes Datum? Es kommt darauf an

In seinen Schlussanträgen vom 4. Mai 2023 beschäftigt sich Generalanwalt Sánchez-Bordona u.a. mit der Frage, ob eine Fahrzeugidentifikationsnummern (FIN) ein personenbezogenes Datum ist. Diese Schlussanträge wurden (soweit ersichtlich) bislang noch nicht in der Datenschutz-Szene diskutiert.

Pflicht zum Einsatz von Systemen zur Angriffserkennung für Betreiber kritischer Infrastruktur gilt seit dem 1. Mai 2023

Seit dem 1. Mai 2023 sind Betreiber von kritischer Infrastruktur und Betreiber von Energieversorgungsnetzen und Energieanlagen, die als Kritische Infrastruktur gelten, gesetzlich gemäß § 8a Abs. 1a BSIG und § 11 Abs. 1e EnWG dazu verpflichtet, Systeme zur Angriffserkennung einzusetzen und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) alle zwei Jahre Nachweise darüber zu liefern (vgl. § 8a Abs. 3 BSIG).