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Neuer Associate: Piltz Legal erweitert das Datenschutzteam
Wir heißen den IT-Juristen Philip Schweers herzlich willkommen, der ab sofort das Team um Dr. Carlo Piltz unterstützen wird.
Herr Schweers war bereits zuvor über mehrere Jahre als beratender Rechtsanwalt bei einer auf den Datenschutz spezialisierten Kanzlei tätig. Zuletzt war er als Referent bei der Landesdatenschutzbehörde in Brandenburg schwerpunktmäßig in den Bereichen digitale Medien und internationale Datentransfers aktiv und bringt damit sein Wissen zur Arbeit der europäischen und deutschen Aufsichtsbehörden mit in die Beratung ein.
Wir freuen uns, dass wir mit Herrn Schweers einen erfahrenen Datenschutzrechtler für die Kanzlei gewinnen konnten und dass Piltz Legal bereits wenige Monate nach Gründung weiter wächst.
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Anforderungen an Datenübermittlungen durch Unternehmen an Behörden
Schlussantrag des Generalanwalts
Der Generalanwalt beim EuGH äußerte sich in einem kürzlich veröffentlichten Schlussantrag zu den Anforderungen an Datenübermittlungen durch Unternehmen an Behörden
Schlussanträge des Generalanwalts beim EuGH vom 2.9.2021, Az. C-175/20
Neue Vorgaben für Anbieter von Telemedien ab Dezember 2021 – Handlungsbedarf u. a. bei Website- und App-Betreibern
Ab dem 1. Dezember 2021 gilt für alle Anbieter von Telemedien das Gesetz zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien (TTDSG). Das Gesetz ist u. a. auf Betreiber von Websites und Apps anwendbar.
Belgischer Staatsrat: Drittlandsübermittlung an AWS kann unter gewissen Umständen DSGVO-konform sein
Der belgische Staatsrat, ein außergerichtliches Beratungs- und Rechtsprechungsorgan, das die Exekutive in Belgien überwacht, äußerte sich kürzlich in einem Eilrechtsschutzverfahren in bemerkenswerter Weise zum Thema Drittlandsübermittlungen an den US-amerikanischen Cloud-Dienst Amazon Web Services (AWS).
Bußgeld der italienischen Datenschutzbehörde im Zusammenhang mit einem Hinweisgebersystem
Die italienische Datenschutzaufsichtsbehörde hat gegen den Betreiber des Flughafens Bologna ein Bußgeld in Höhe von 40.000 EUR verhängt. Dem Bußgeld liegt ein Sachverhalt zu Grunde, in dem es um ein vom Flughafenbetreiber eingerichtetes Hinweisgebersystem geht. Der Verantwortliche hatte keine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) durchgeführt und sich dafür entschieden, Daten während der Speicherung und Übertragung im Netz nicht zu verschlüsseln.