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Neue Auszeichnungen für unsere Kanzlei!

Wir haben Grund zur Freude!

Zum einen wurde Piltz Legal im aktuellen Heft des FOCUS erneut als eine der TOP-Wirtschaftkanzleien 2024 im Bereich Datenschutzrecht ausgezeichnet.

Auch in diesem Jahr hat das Wirtschaftsmagazin unter Ihrer Marke FOCUS-Business in Zusammenarbeit mit dem Rechercheinstitut FactField Anwälte in Wirtschaftskanzleien und Unternehmensjuristen nach der Expertise ihrer Kollegen und Kunden befragt. Die Anwälte wurden dazu aufgerufen, besonders empfehlenswerte Wirtschaftskanzleien in verschiedenen Rechtsgebieten zu nennen. Aus diesen Empfehlungen wurde eine Liste mit Top-Wirtschaftskanzleien ermittelt.

 

Und zum anderen wurden dieses Jahr erstmalig durch den US-Verlag Best Lawyers exklusiv für das Handelsblatt Deutschlands Beste Kanzleien für das Jahr 2024 ermittelt. Best Lawyers bewertet die Kanzleien nach der Häufigkeit der Empfehlungen von Juristen. Dabei nutzt der Verlag das Peer-to-Peer-Prinzip. In diesem Verfahren stimmen Anwälte für Kollegen, die sie für empfehlenswert halten.

Piltz Legal hat dabei die Auszeichnung für die Bereiche Datenschutzrecht, IT-Recht, Technologierecht und Außenhandelsrecht erhalten.

Wir freuen uns sehr über diese Auszeichnungen und die Empfehlungen von Mandanten und Kollegen und bedanken uns recht herzlich.

Assistenz
Lisa Bestla
Assistenz
Lisa Bestla

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Neue Auszeichnungen für unsere Kanzlei!

Wir freuen uns sehr, dass Piltz Legal weitere Auszeichnungen u.a. im Bereich Datenschutzrecht erhalten hat.

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (Teil 3) – Was bedeutet Barrierefreiheit für meine Website oder App?

Nachdem wir uns in Teil 2 unserer Beitragsreihe zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) damit befasst haben für welche Apps und Websites das BFSG gilt, stellen wir Ihnen in Teil 3 vor, welche konkreten Anforderungen an die Barrierefreiheit gelten.

Meldepflichten nach dem geplanten BSIG (Umsetzung NIS-2)

Als Umsetzung des Art. 23 Abs. 4 S. 1 NIS-2-Richtlinie finden sich in § 32 des Entwurfs zum Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und über die Sicherheit in der Informationstechnik von Einrichtungen (BSIG-E) Ausführungen zu Meldepflichten für besonders wichtige Einrichtungen sowie wichtige Einrichtungen. Das BSIG-E ist Teil des Entwurfs zum Gesetz zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung.

Risikomanagementmaßnahmen besonders wichtiger und wichtiger Einrichtungen und Dokumentationsnachweis nach dem neuen BSIG

Das neue BSIG befindet sich auf der Zielgeraden des Gesetzgebungsverfahrens zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie. Im aktuellen Entwurf legt der dortige § 30 Abs. 1 Satz 1 BSIG fest, dass besonders wichtige und wichtige Einrichtungen verpflichtet sind, geeignete, verhältnismäßige und wirksame technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) zu ergreifen, um u.a. Störungen der Verfügbarkeit, Integrität und Vertraulichkeit der IT-Systeme und Auswirkungen von Sicherheitsvorfällen möglichst gering zu halten.

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (Teil 2) – Für welche Apps und Websites gilt das BFSG?

In Teil 1 unserer Beitragsreihe zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) haben wir uns bereits mit den allgemeinen Anforderungen des BFSG befasst. In Teil 2 geht es darum, für welche Apps und Websites das BFSG gilt.

Piltz Legal Whitepaper zur KI-Verordnung

Die KI-Verordnung, auch bekannt als Artificial Intelligence Act („AI Act“), ist kürzlich in Kraft getreten. Erstmalig wird damit ein harmonisierter Rechtsrahmen auf europäischer Ebene zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) geschaffen. Die Verordnung gilt aufgrund ihrer Rechtsnatur bereits mit ihrem Inkrafttreten unmittelbar in allen Mitgliedstaaten, ohne dass ein weiterer Vollzugsakt notwendig wird.