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Fachbeitrag: Berechtigte Interessen als Rechtsgrundlage für das Training von KI-Modellen
Alexander Weiss & Dr. Carlo Piltz haben im aktuellen Heft 12/2024 der Zeitschrift DATENSCHUTZ-BERATER die praxisrelevante Frage untersucht, ob und wann die Rechtsgrundlage des Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO (Interessenabwägung) für die Verwendung personenbezogener Daten zum Zweck des Trainings von KI-Modellen genutzt werden kann.
Sobald eine Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Trainings von KI-Modellen stattfindet, ist auch der Anwendungsbereich der DSGVO eröffnet. Bislang umstritten ist die Frage, welcher Erlaubnistatbestand eine solche Verarbeitung zu rechtfertigen vermag. Eine praxistaugliche und rechtssichere Lösung ist essentiell, um die Entwicklung von KI europaweit zu fördern. Den Beitrag finden Sie hier als PDF zum freien Abruf.
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Weiterer Ausbau der Kompetenz im Bereich der Beratung im IT-Sicherheitsrecht
Im Rahmen unserer Beratungsstrategie bauen wir bei Piltz Legal kontinuierlich unsere Kompetenzen im Bereich IT-Sicherheitsrecht aus. Bei der Beratung unserer Mandanten ist es uns wichtig, nicht nur fachspezifisches rechtliches Know How zu liefern, sondern auch die Sprache der IT sprechen zu können.
Erneut Auszeichnung von der WirtschaftsWoche
Wir freuen uns, dass wir erneut durch die WirtschaftsWoche ausgezeichnet wurden.
Längere Speicherdauer für Daten bei Wahrnehmung der Aufgabe der internen Meldestelle durch Syndikusrechtsanwälte
Viele deutsche Unternehmen sind entweder schon jetzt oder spätestens ab Mitte Dezember 2023 dazu verpflichtet, eine interne Meldestelle für Hinweisgeber einzurichten. In einigen Fällen werden die Aufgaben der internen Meldestelle von Mitarbeitern aus der Rechtsabteilung wahrgenommen, die als Syndikusrechtsanwälte zugelassen sind. Geht bei einem solchen Unternehmen eine Hinweismeldung ein, so ist diese von den Syndikusrechtsanwälten der internen Meldestelle zu dokumentieren.
Generalanwalt am EuGH: Zur Geeignetheit von technisch organisatorischen Schutzmaßnahmen und dem Ersatz immateriellen Schadens bei einem Hackerangriff
Der Generalanwalt am EuGH hat am 27.4.2023 seine Schlussanträge im Verfahren C-340/21 über die Voraussetzungen des Ersatzes eines immateriellen Schadens und der Beweislast für die Geeignetheit von technisch organisatorischen Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO (TOMs) im Zusammenhang mit einem Hackerangriff veröffentlicht. Das Verfahren weist einen für die Praxis wichtigen Bezug zu den Themen Datenschutz und IT Security auf, sodass die künftige Entscheidung des EuGH für die Umsetzung der TOMs durch den Verantwortlichen relevant sein wird.
Das EU-US Data Privacy Framework – neue Grundlage für den Datentransfer in die USA
Am 10. Juli 2023 hat die Europäische Kommission den Angemessenheitsbeschluss zum EU-U.S. Data Privacy Framework („DPF“) erlassen. Damit stellt die Kommission nach Art. 45 Abs. 1 DSGVO fest, dass die USA (genauer: jene Unternehmen, die sich dem Selbstzertifizierungsmechanismus des DPF unterwerfen und in der noch zu veröffentlichenden Liste genannt werden) ein angemessenes Schutzniveau bieten.
Cybersecurity-Beratung von Piltz Legal - Nun auch mit zertifiziertem IT-Sicherheitsbeauftragten
Aufgrund unserer digitalisierungsaffinen Beratungsstrategie haben wir bei Piltz Legal immer wieder viele Berührungspunkte mit technischen Fragestellungen und arbeiten mit Personen aus IT- und IT-Security-Abteilungen zusammen. Gerade im Kontext des IT- und IT-Sicherheitsrechts setzt die Beratung deshalb voraus, dass man im Zweifel „die Sprache“ auch der IT-Mitarbeiter nicht nur versteht, sondern auch spricht. Die ist unser Anspruch und Teil unserer Beratung.