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Erneut Auszeichnung von der WirtschaftsWoche

Das Handelsblatt Research Institute befragte mehr als 1250 Juristen aus 180 Sozietäten. Die ausgewählten Anwälte wurden gebeten daraus die renommiertesten Kollegen zu benennen. Nach Bewertung der Jury setzten sich für den Bereich IT-Recht 24 Kanzleien mit 30 Anwälten und für den Bereich Datenschutzrecht 28 Kanzleien mit 37 Juristen durch.

Dabei wurde Piltz Legal als "TOP Kanzlei 2023" im Rechtsgebiet "Datenschutzrecht" und Dr. Carlo Piltz als "TOP Anwalt 2023" ausgezeichnet. Wir bedanken uns ganz herzlich für das Vertrauen und die tolle Empfehlung.

Den vollständigen Artikel " Die besten Anwälte für Datenschutz und IT-Recht" aus der WirtschaftsWoche finden Sie hier.

WiWO

Assistenz
Lisa Bestla
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Lisa Bestla

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Konkretes vom EuGH zum immateriellen Schadenersatz bei Weitergabe intimer Informationen – nur 2.000 EUR Schadenersatz zugesprochen

In der Praxis stellt sich häufig die Frage, in welchen Fällen und in welcher Höhe ein Anspruch auf Ersatz eines immateriellen Schadens bei unzulässigen Datenverarbeitungen besteht. In Deutschland existieren bereits massenhaft Urteile aus verschiedenen Rechtsbereichen hierzu. Jedoch gibt es bislang keine konkreten Aussagen des EuGH zur Höhe eines Schadenersatzanspruchs.

Erneute Auszeichnung durch Legal 500 Deutschland: Dr. Carlo Piltz einer der führenden Namen im Datenschutzrecht

Das dritte Jahr in Folge wurde Dr. Carlo Piltz in der aktuellen Ausgabe des The Legal 500 Germany als einer der führenden Namen im Datenschutz erwähnt.

EuGH-Urteil: Haftung des Verantwortlichen für den Auftragsverarbeiter – was gilt es zu beachten?

Mit der Entscheidung zur Rechtssache C-683/21 (Covid-App Litauen) hat der EuGH am 5. Dezember 2023 ein wichtiges Urteil gefällt, in dem es neben der Frage der Verantwortlichkeit auch um die (Bußgeld)Haftung des Verantwortlichen für den Auftragsverarbeiter geht. Letzteren Aspekt möchten wir in diesem Beitrag genauer darstellen.

Entscheidungen des EuGH zum immateriellen Schadensersatzanspruch und der Geeignetheit von technischen und organisatorischen Maßnahmen

Der EuGH hat am 14. Dezember 2023 zwei maßgebliche Entscheidungen getroffen, die zum einen die Anforderungen an die technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOMs) im Sinne von Art. 32 DSGVO und zum anderen die Anforderungen zur Geltendmachung von immateriellen Schadenersatzansprüchen gemäß Art. 82 DSGVO betreffen.

FAQ: Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zur Verhängung von Bußgeldern nach der DSGVO (C-807/21)

FAQ: Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zur Verhängung von Bußgeldern nach der DSGVO (C-807/21)

  1. Worum ging es (Kurzfassung)?

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 5.12.2023 (C-807/21) die Vorlagefragen des Kammergerichts Berlin (KG) in Bezug auf das im Oktober 2019 durch die Berliner Aufsichtsbehörde verhängte Bußgeld iHv. 14,5 Millionen Euro gegen die Deutsche Wohnen SE beantwortet

Europäischer Datenschutzausschuss: neue (strenge) Leitlinien zum technischen Anwendungsbereich der "Cookie-Vorgaben" (§ 25 TTDSG)

Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat am 15.11.2023 eine Leitlinie zum technischen Anwendungsbereich von Art. 5 (3) der Datenschutzrichtlinie für die elektronische Kommunikation veröffentlicht. Die Leitlinie soll klarstellen, welche Trackingtechnologien von der ePrivacy-Richtlinie (ePrivacyRL) konkret erfasst und damit grundsätzlich einwilligungsbedürftig sind. In Deutschland wurden die Anforderungen der ePrivacyRL in § 25 TTDSG umgesetzt.