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Belgische Aufsichtsbehörde verhängt Bußgeld gegen IAB Europe wegen Transparency and Consent Framework (TCF)
Die belgische Datenschutzaufsichtsbehörde (APD-GBA) hat heute am 2.2.2022 ein Bußgeld in Höhe von 250.000 Euro gegen IAB Europe (IAB) verhängt. Zudem ordnete die Behörde Maßnahmen an, die zu einer umfassenden Anpassung des Transparency and Consent Framework (TCF) führen sollen.
In ihrem Beschluss stellte die APD-GBA fest, dass das TCF und der damit in Verbindung stehende real-time bidding standard (OpenRTB) nicht den Anforderungen der DSGVO entsprechen. Die Behörde benannte unter anderem die folgenden Verstöße:
- Nach den aktuell bestehenden Vorgaben des TCF wird keine ausreichende Einwilligung für die im Rahmen des TCF erfolgenden Verarbeitungen Die vor Einholung der Einwilligung erteilten Angaben reichen nicht aus, um die betroffenen Personen ausreichend über die Verarbeitung zu informieren. Die Informationen seien zu allgemein und nicht spezifisch genug, um die bei Nutzung des OpenRTB-Protokolls erfolgenden Verarbeitungen zu beschreiben.
- Eine Verarbeitung auf Grundlage von 6 Abs. 1 f) DSGVO (berechtigte Interessen) ist aufgrund des Umfangs der Verarbeitung und der möglichen Folgen für die Nutzer nicht möglich.
- Nutzer werden durch App- und Webseitenbetreiber (Publisher) nicht ausreichend über die bei der Nutzung des OpenRTB-Protokolls erfolgenden Datenverarbeitungen informiert, womit gegen 13, 14 DSGVO verstoßen wird.
- Die existierenden technischen und organisatorischen Maßnahmen reichen nicht aus, um die Gültigkeit, Integrität und Rechtmäßigkeit der im Framework erfassten Einwilligungen zu gewährleisten.
- Für die Verarbeitungen im Zusammenhang mit OpenRTB system wäre eine Datenschutzfolgenabschätzung erforderlich
- Im Verarbeitungsverzeichnis von IAB fehlten die im Zusammenhang mit dem TCF erfolgenden Verarbeitungen.
- IAB wäre darüber hinaus zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet gewesen.
Hervorzuheben ist dabei, dass die APD-GBA davon ausgeht, dass IAB zusammen mit den Publishern u.a. im Hinblick auf die Einholung der Einwilligung als Joint Controller agiert. Grundsätzlich könnten daher die Verstöße 1. bis 5. auch App- und Webseitenbetreibern zu Last gelegt werden, die aktuell das TCF nutzen.
Von maßgeblicher Bedeutung von Nutzern des TCF sollte auch sein, dass die Behörde im Zusammenhang mit dem Bußgeldbescheid (neben andere Maßnahmen) angeordnet hat, dass IAB die teilnehmenden Organisationen über die AGB dazu verpflichten muss, keine Verarbeitungen mehr auf Grundlage von berechtigten Interessen durchzuführen. Die Aufsichtsbehörde hat IAB dafür 6 Monate Zeit gegeben.
IAB hat zudem ab heute 30 Tage Zeit bei Gericht Einspruch gegen den Beschluss einzulegen.
Wir empfehlen Unternehmen, die aktuell das IAB TCF nutzen, dringend die weiteren Entwicklungen zu beobachten. Aktuell scheint es wahrscheinlich, dass es zu einem gerichtlichen Verfahren kommen wird. Sollte das Gericht die Entscheidung der Behörde bestätigen, hätte das weitreichende Konsequenzen für das TCF.
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Betriebsvereinbarungen müssen auf DSGVO-Konformität geprüft werden
Die Auswirkungen der EuGH-Urteils in der Rechtssache C-34/21 vom 30.3.2023 wurden mit Blick auf § 26 BDSG und das eventuell kommende neuen Beschäftigtendatenschutzgesetzes schon mehrfach thematisiert (hierzu eine aktuelle Handreichung der Hessischen Datenschutzbehörde). Jedoch wird bislang nur selten darauf eingegangen, dass das Urteil auch weitreichende Konsequenzen für Betriebsvereinbarungen haben kann.
Weiterer Fachaufsatz zum geplanten Cyber Resilience Act - Verhältnis des Cyber Resilience Act zur DSGVO
In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift Computer und Recht (CR 05/2023) wurde ein weiterer Aufsatz mit dem Titel „Der Vorschlag für einen Cyber Resilience Act aus Sicht der DSGVO“ von Dr. Carlo Piltz, Alexander Weiß und Johannes Zwerschke veröffentlicht.
Europäisches Gericht entscheidet zur Personenbeziehbarkeit pseudonymisierter Daten
Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat am 26. April 2023 zur Personenbeziehbarkeit pseudonymisierter Daten entschieden. Es urteilte, dass es sich bei übermittelten pseudonymisierten Daten nicht um personenbezogene Daten i. S. v. Art. 3 Nr. 1 Verordnung (EU) 2018/1725 handelt, wenn der Schlüssel zur Depseudonymisierung nicht beim Empfänger vorhanden ist.
Generalanwalt am EuGH: Fahrzeugidentifikationsnummer als personenbezogenes Datum? Es kommt darauf an
In seinen Schlussanträgen vom 4. Mai 2023 beschäftigt sich Generalanwalt Sánchez-Bordona u.a. mit der Frage, ob eine Fahrzeugidentifikationsnummern (FIN) ein personenbezogenes Datum ist. Diese Schlussanträge wurden (soweit ersichtlich) bislang noch nicht in der Datenschutz-Szene diskutiert.
Pflicht zum Einsatz von Systemen zur Angriffserkennung für Betreiber kritischer Infrastruktur gilt seit dem 1. Mai 2023
Seit dem 1. Mai 2023 sind Betreiber von kritischer Infrastruktur und Betreiber von Energieversorgungsnetzen und Energieanlagen, die als Kritische Infrastruktur gelten, gesetzlich gemäß § 8a Abs. 1a BSIG und § 11 Abs. 1e EnWG dazu verpflichtet, Systeme zur Angriffserkennung einzusetzen und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) alle zwei Jahre Nachweise darüber zu liefern (vgl. § 8a Abs. 3 BSIG).
Bericht des Europäischen Datenschutzausschusses zur Prüfung von Datentransfers in Drittländer
Am 19. April 2023 hat der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) den Bericht der Task Force 101 zu den NOYB-Beschwerden veröffentlicht. Thematisch geht es in der Veröffentlichung um die Problematik der Datenübermittlung in Drittländer im Zusammenhang mit dem Einsatz von Website-Tools, wie Google Analytics und Facebook Business Tools.