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Belgische Aufsichtsbehörde verhängt Bußgeld gegen IAB Europe wegen Transparency and Consent Framework (TCF)
Die belgische Datenschutzaufsichtsbehörde (APD-GBA) hat heute am 2.2.2022 ein Bußgeld in Höhe von 250.000 Euro gegen IAB Europe (IAB) verhängt. Zudem ordnete die Behörde Maßnahmen an, die zu einer umfassenden Anpassung des Transparency and Consent Framework (TCF) führen sollen.
In ihrem Beschluss stellte die APD-GBA fest, dass das TCF und der damit in Verbindung stehende real-time bidding standard (OpenRTB) nicht den Anforderungen der DSGVO entsprechen. Die Behörde benannte unter anderem die folgenden Verstöße:
- Nach den aktuell bestehenden Vorgaben des TCF wird keine ausreichende Einwilligung für die im Rahmen des TCF erfolgenden Verarbeitungen Die vor Einholung der Einwilligung erteilten Angaben reichen nicht aus, um die betroffenen Personen ausreichend über die Verarbeitung zu informieren. Die Informationen seien zu allgemein und nicht spezifisch genug, um die bei Nutzung des OpenRTB-Protokolls erfolgenden Verarbeitungen zu beschreiben.
- Eine Verarbeitung auf Grundlage von 6 Abs. 1 f) DSGVO (berechtigte Interessen) ist aufgrund des Umfangs der Verarbeitung und der möglichen Folgen für die Nutzer nicht möglich.
- Nutzer werden durch App- und Webseitenbetreiber (Publisher) nicht ausreichend über die bei der Nutzung des OpenRTB-Protokolls erfolgenden Datenverarbeitungen informiert, womit gegen 13, 14 DSGVO verstoßen wird.
- Die existierenden technischen und organisatorischen Maßnahmen reichen nicht aus, um die Gültigkeit, Integrität und Rechtmäßigkeit der im Framework erfassten Einwilligungen zu gewährleisten.
- Für die Verarbeitungen im Zusammenhang mit OpenRTB system wäre eine Datenschutzfolgenabschätzung erforderlich
- Im Verarbeitungsverzeichnis von IAB fehlten die im Zusammenhang mit dem TCF erfolgenden Verarbeitungen.
- IAB wäre darüber hinaus zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet gewesen.
Hervorzuheben ist dabei, dass die APD-GBA davon ausgeht, dass IAB zusammen mit den Publishern u.a. im Hinblick auf die Einholung der Einwilligung als Joint Controller agiert. Grundsätzlich könnten daher die Verstöße 1. bis 5. auch App- und Webseitenbetreibern zu Last gelegt werden, die aktuell das TCF nutzen.
Von maßgeblicher Bedeutung von Nutzern des TCF sollte auch sein, dass die Behörde im Zusammenhang mit dem Bußgeldbescheid (neben andere Maßnahmen) angeordnet hat, dass IAB die teilnehmenden Organisationen über die AGB dazu verpflichten muss, keine Verarbeitungen mehr auf Grundlage von berechtigten Interessen durchzuführen. Die Aufsichtsbehörde hat IAB dafür 6 Monate Zeit gegeben.
IAB hat zudem ab heute 30 Tage Zeit bei Gericht Einspruch gegen den Beschluss einzulegen.
Wir empfehlen Unternehmen, die aktuell das IAB TCF nutzen, dringend die weiteren Entwicklungen zu beobachten. Aktuell scheint es wahrscheinlich, dass es zu einem gerichtlichen Verfahren kommen wird. Sollte das Gericht die Entscheidung der Behörde bestätigen, hätte das weitreichende Konsequenzen für das TCF.
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Das Österreichische Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat in einem Erkenntnis vom 31. Juli 2024 (Az. W108 2284491-1/15E) klargestellt, dass ein Cookie-Banner neben der Option Cookies und andere Technologien zu „akzeptieren“ auch eine optisch gleichwertige Option zum Ablehnen enthalten muss. Die Entscheidung ist aus mehreren Gründen bemerkenswert.
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Das neue BSIG befindet sich auf der Zielgeraden des Gesetzgebungsverfahrens zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie. Im aktuellen Entwurf legt der dortige § 30 Abs. 1 Satz 1 BSIG fest, dass besonders wichtige und wichtige Einrichtungen verpflichtet sind, geeignete, verhältnismäßige und wirksame technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) zu ergreifen, um u.a. Störungen der Verfügbarkeit, Integrität und Vertraulichkeit der IT-Systeme und Auswirkungen von Sicherheitsvorfällen möglichst gering zu halten.